Was ist R156?
Die EU-Verordnung 2018/858 führt die Anforderung eines Software-Update-Managementsystems für Fahrzeuge der Kategorie O ab Juli 2024 für neue EU-Typgenehmigungen und ab Juli 2026 für Neuzulassungen ein.
Die UN-Vorschrift R156 ergänzt diesen Rahmen, indem sie festlegt, wie Software-Updates sein müssen:
- Sicher, um unbefugten Zugriff oder Manipulationen zu verhindern.
- Rückverfolgbar, mit vollständiger Dokumentation des Aktualisierungsverlaufs.
- Entspricht den Typgenehmigungs- und Produktionskonformitätsstandards.
Die Hersteller sind verpflichtet:
- Alle Software-Updates zu kontrollieren und zu dokumentieren.
- Den technischen Behörden Nachweise für die Typgenehmigung, Marktüberwachung, Rückrufe und regelmäßige Inspektionen vorzulegen.
R156 stellt sicher, dass Fahrzeuge während ihres gesamten Lebenszyklus mit ihrer ursprünglichen Typgenehmigung konform bleiben. Der Hersteller muss alle Softwareänderungen vor der Implementierung genehmigen.
👉 Ausführliche Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter official UNECE page: