Haldex | Rechtlicher Hinweis

Rechtlicher Hinweis

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2019

 

HERAUSGEBER

Die Website https://www.haldex.com/en/Europe/ wird von HALDEX EUROPE SAS, einer Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 10.000.000 EUR, herausgegeben. HALDEX EUROPE SAS ist im Handels- und Gesellschaftsregister (R.C.S.) von Straßburg unter der Nummer 320 814 882 mit Sitz in 30, rue du Ried, 67720 WEYERSHEIM, Frankreich, eingetragen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR85 320 814 882
Geschäftsführender Herausgeber: Göran Jarl
Telefon: +33 3 88 68 22 00
Fax: +33 3 88 68 22 09
E-Mail: info.eur@haldex.com

 

WEB-HOST

Die Website https://www.haldex.com/en/Europe/ wird von Microsoft Azure gehostet (https://azure.microsoft.com).
Kontakt: https://azure.microsoft.com/en-us/overview/sales-number/
Adresse des Host-Unternehmens:
Hauptsitz: Microsoft Corporation – 1 Microsoft Way, Redmond, Washington 98052, USA
Zweigstelle in Frankreich: Microsoft France – 39, quai du Président Roosevelt, 92130 Issy-les-Moulineaux, Frankreich.

 

RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Die Website https://www.haldex.com/en/Europe/ und alle ihre Elemente (Daten, Texte, Fotos usw.) sind das alleinige Eigentum von HALDEX EUROPE SAS oder der Unternehmen des Konzerns, zu der sie gehört, und sind durch das französische Recht auf geistiges Eigentum geschützt.
Jegliche Nutzung, Reproduktion, Verwertung oder Weiterverbreitung, auch auszugsweise, der Website https://www.haldex.com/en/Europe/ oder eines ihrer Elemente (Software, Logos, Ton usw.), gleich aus welchem Grund und insbesondere zu Werbezwecken, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HALDEX EUROPE SAS strengstens untersagt.
Das Erstellen oder Einfügen von Hyperlinks jeglicher Art (einfache Hypertext-Links, Deep-Links usw.), die auf Seiten der Website https://www.haldex.com/en/Europe/ zurückführen oder auf diese verweisen, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HALDEX EUROPE SAS strengstens untersagt.

 

HAFTUNG

HALDEX EUROPE SAS haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben, insbesondere nicht für den Zugang und die Nutzung der Website https://www.haldex.com/en/Europe/.

 

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

  • Allgemeine Bedingungen

  1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Käufer diese allgemeinen Verkaufsbedingungen an, es sei denn, der Wortlaut unserer Auftragsbestätigungen sieht etwas anderes vor.

  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Klauseln, die am Rande oder im Hauptteil von Briefen des Käufers oder von Bestellformularen abgedruckt sind und diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen, uns gegenüber nicht geltend gemacht werden können, es sei denn, sie wurden vor Schließung des betreffenden Vertrags ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Wir sind ausschließlich an feste Angebote gebunden, die auf einem mit unserem Briefkopf versehenen Formular abgegeben werden. Die von unseren Vertretern unterbreiteten Angebote sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden. Unsere Angebote sind nur für den angegebenen Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, sechs Tage lang zur Annahme gültig.

  4. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren von uns zu kaufen, sobald wir eine von ihm unterzeichnete Bestellung angenommen haben. Ist jedoch bei der Bestellung eine erste Teilzahlung fällig, so wird die Bestellung erst nach Eingang dieser Zahlung endgültig.

  5. Etwaige zusätzliche Lieferungen oder Änderungen, die während der Ausführung des Auftrags vorgenommen werden, sowie Preise und zusätzliche Lieferfristen werden zwischen uns und dem Käufer gesondert und unabhängig vom ursprünglichen Auftrag besprochen.

  6. Die Bestellung kann vom Käufer nur mit vorheriger Einigung über eine Entschädigung storniert werden.

  7. Die vom Käufer gelieferten Entwürfe sind frachtfrei an unsere Adresse zu senden; auch die Kosten für ihre Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

  8. Haldex behält sich das Recht vor, für Bestellungen mit einem Nettowert von weniger als 50,00 EUR ohne MwSt. Bearbeitungsgebühren zu berechnen.

     

    Lieferung/Transport

  9. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware in unseren Werken zur Verfügung gestellt wird und die damit verbundenen Risiken unmittelbar mit der Bereitstellung auf den Käufer übergehen (Anwendung des Incoterm CCI 2010 EXW).

  10. Es ist ausdrückliche vereinbart, dass Teillieferungen gültig sind.

  11. Die Ware wird auf Risiko des Käufers transportiert, der für den Transport, die Kontrolle der Ware bei der Ankunft und gegebenenfalls für die Einleitung von Maßnahmen gegen den Spediteur verantwortlich ist.

  12. Wird der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so kann die Ware mit unserer Zustimmung, jedoch auf Kosten und Gefahr des Käufers, eingelagert und bearbeitet werden, ohne dass dies eine Änderung der Zahlungs- oder Gewährleistungsbedingungen zur Folge hat.

  13. Beanstandungen, die sich auf die Beschaffenheit der gelieferten Ware oder die Nichtübereinstimmung mit dem Lieferschein beziehen, können nicht anerkannt werden, wenn sie später als acht Tage nach Eingang der Ware beim Käufer eingehen.

  14. Im Falle eines sichtbaren Mangels oder der Nichtübereinstimmung der gelieferten Ware, der oder die von uns ordnungsgemäß bestätigt ist, kann die Ware kostenlos ersetzt werden, ohne dass dem Käufer eine Entschädigung oder ein Schadenersatz gezahlt wird. Erweisen sich dagegen die Ansprüche des Käufers als unberechtigt, so sind wir berechtigt, ihm alle Kosten, die Warenprüfung und den Transport in Rechnung zu stellen.

     

    Vorlaufzeiten

  15. Die angegebenen Lieferzeiten sind rein indikativ und für uns nicht bindend. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, wobei insbesondere etwaige Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen zu berücksichtigen sind.

  16. Unsere Lieferfristen beziehen sich auf die Lieferung in unseren Fabriken und laufen, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. dem Datum der ersten Zahlung, sofern eine solche Zahlung fällig ist.

  17. Ein Lieferverzug führt nur dann zu einer Entschädigung oder einem Schadenersatz, wenn dies im Wortlaut unserer Angebote oder unserer endgültigen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist und wenn im Vertrag auch eine Prämie für vorzeitige Lieferung in gleicher Höhe vorgesehen ist.

  18. Entschädigungen oder Schadenersatz für verspätete Lieferung und Prämien für vorzeitige Lieferung, die Gegenstand spezifisch angenommener Sondervereinbarungen sind, dürfen insgesamt 3 % des Gesamtrechnungswerts der betreffenden Waren (ohne Steuern und Transportkosten) nicht überschreiten.

  19. Wie es unser gesetzliches Recht ist, übernehmen wir keine Haftung für Verzögerungen bei den Lieferzeiten und akzeptieren daher auch keine Vertragsstrafen für verspätete Lieferungen:

    › falls die Verzögerung zurückzuführen ist auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse wie Aussperrung, Streik, Epidemien, Krieg, Beschlagnahme, Rohstoff-, Brennstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Feuer, Überschwemmung, Frost, Verbot oder Verzögerung von Transporten, sonstige Ursachen, die bei uns oder unseren Zulieferern zu ganzer oder teilweiser Arbeitsniederlegung führen, gesetzliche Änderungen der Arbeitszeit, Unfälle mit Werkzeugen oder überhaupt alle Fälle, die auf unvorhersehbare oder von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

    › falls die zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Zahlungsbedingungen von diesem nicht eingehalten werden.

    › falls die vom Käufer zu liefernden Informationen, Dokumente, Entwürfe oder damit zusammenhängende Gegenstände nicht fristgerecht in unseren Werken eingetroffen sind.

    › falls die vom Käufer beauftragte Prüfstelle Verzögerungen im Fertigungsablauf verursacht.

  20. Es können keine Vertragsstrafen für Lieferverzögerungen geltend gemacht werden, die einem Unterauftragnehmer zuzuschreiben sind, wenn dieser vom Käufer beauftragt wurde.

  21. Vertragsstrafen können nicht geltend gemacht werden, um die Zahlungsbedingungen aufzuschieben oder zu ändern.

     

    Preis/Zahlungsbedingungen

  22. Die Waren werden zu dem am Tag der Bestellung geltenden Preis geliefert. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung und frei Haus ab einem in der Preisliste angegebenen Schwellenwert. Alle nach französischem Recht anfallenden Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben gehen allein zu Lasten des Käufers.

  23. Sofern von uns nicht anders vereinbart, sind alle unsere Waren binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug mit der bei der Bestellung vereinbarten Zahlungsweise zu bezahlen.

  24. Änderungen dieser allgemeinen Zahlungsbedingungen können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden, es sei denn, sie werden von uns schriftlich akzeptiert.

  25. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den Fälligkeitsterminen, werden auf die betreffenden Beträge von Rechts wegen Zinsen in Höhe des Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschalgebühr von 40 Euro zur Deckung der Kosten erhoben.

  26. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung einer Rechnung durch den Käufer können wir die Herstellung und Lieferung aller offenen Aufträge aussetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein und jede vom Käufer geleistete Vorauszahlung wird von uns einbehalten, bis die Höhe des Schadenersatzes feststeht, der alle Herstellungskosten umfasst.

  27. Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren führen nur dann zu einer Aussetzung der Zahlung, wenn uns der Beweis für den Mangel vorgelegt wurde und dieser Beweis von uns vor dem Fälligkeitstermin akzeptiert wird. Die Zahlung kann nur für den Rechnungswert der Teile ausgesetzt werden, die wir als mangelhaft anerkennen.

  28. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung am Fälligkeitstermin kann Haldex, unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzes, per Einschreiben mit Rückschein die Rücksendung der Ware innerhalb von 48 Stunden auf Kosten und Gefahr des Käufers verlangen.

  29. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstermin behält sich Haldex neben dem Recht, die Ware zu reklamieren, das Recht vor, den Verkauf zu stornieren, wenn es dies für erforderlich hält, und zwar ohne jede andere Formalität als eine Zahlungsaufforderung, der nicht innerhalb von 48 Stunden nachgekommen wird. Eine solche Stornierung betrifft nicht nur die jeweilige Bestellung, sondern auch alle früheren Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits ausgeliefert wurden oder gerade ausgeliefert werden und ob ihre Zahlung bereits fällig ist oder nicht. Jede vom Käufer geleistete Vorauszahlung wird von Haldex als pauschale Entschädigung einbehalten, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die Haldex gegen den Käufer aufgrund der Nichtzahlung des Preises ergreifen kann.


    Garantie/Haftung

  30. Für unsere Produkte gilt eine Garantie von einem Jahr bei normalem Gebrauch. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware in unserem Betrieb. Im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern, die vom Käufer nachzuweisen sind, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Teile in unseren Werken auf unsere Kosten oder auf die Änderung des gelieferten Teils, ohne dass wir uns in irgendeiner Weise an den Kosten für die Arbeitskräfte, die für die erforderlichen Aus- und Einbauarbeiten erforderlich sind, an den Transportkosten für die neuen oder beschädigten Teile oder an sonstigen damit verbundenen Kosten beteiligen müssen.

    Gewährleistungsansprüche sind nur dann zulässig, wenn sie schriftlich geltend gemacht werden und wenn der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist. Defekte und Schäden, die durch normalen Verschleiß, durch äußere Unfälle, durch nicht den Schutz- und Sicherheitsnormen oder den geltenden Vorschriften entsprechende Verwendung, durch Eingriffe Dritter, durch mangelhafte Wartung oder durch nicht von Haldex vorgesehene oder spezifizierte Modifikationen des Produkts verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie.

    Die Garantie erlischt sofort und vollständig, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen hat oder wenn andere als die von uns gelieferten Ersatzteile verwendet wurden.

    Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, muss der Käufer die zu ersetzenden Teile zur Prüfung frachtfrei an uns zurücksenden.

    Die Reparatur, die Änderung oder der Austausch von Teilen im Rahmen der Garantie hat keine Verlängerung der Garantiezeit für das Teil zur Folge.

  31. Wir haften nicht für Teile, die nicht von uns geliefert wurden, insbesondere nicht für andere Teile, die vom Käufer zum Einbau in eine Baugruppe verwendet werden. Insbesondere können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn der Ausfall eines unserer Produkte durch andere, benachbarte Komponenten verursacht wird, mit denen es vom Käufer kombiniert wurde. Ebenso können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch anormale Nutzungsbedingungen oder durch die Nichteinhaltung unserer Anweisungen und Spezifikationen, durch mangelhafte Wartung, unsachgemäße Lagerung oder normale Abnutzung der Produkte entstehen.

  32. Unsere Haftung ist für Schäden gleich welcher Art jährlich auf 1 % (ein Prozent) des Jahresumsatzes vor Steuern mit dem Käufer begrenzt.

     

    Geistiges und gewerbliches Eigentum

  33. Der Käufer verpflichtet sich, uns zu verteidigen und schadlos zu halten gegen jede Anfechtung und Klage wegen Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum, die von einem Dritten erhoben werden, der behauptet, Inhaber solcher Rechte an einem Dokument, einem Entwurf, einer Zeichnung oder ganz allgemein an einem vom Käufer an Haldex gelieferten Gegenstand zu sein.

  34. Zeichnungen, Diagramme, Spezifikationen, technische und kommerzielle Stücklisten, Anforderungsdokumente, Testergebnisse, Kataloge, Broschüren, Gebrauchsanweisungen, Patente und von Haldex erstellte Designs oder Know-how bleiben Eigentum von Haldex. Der Käufer verpflichtet sich daher, sie ohne vorherige Zustimmung von Haldex in keiner Weise zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

     

    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

  35. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und die darin geregelten Verkäufe unterliegen dem französischen Recht.

  36. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung, der Ausführung oder der Beendigung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und der durch sie geregelten Verkäufe ergeben, sind die Gerichte in Straßburg zuständig, auch wenn es mehr als einen Beklagten gibt.

     

    Besondere Bedingungen

  37. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und den besonderen Bedingungen unseres Angebots wird ausdrücklich festgelegt, dass die Klauseln der besonderen Bedingungen Vorrang vor denen der allgemeinen Bedingungen haben.

     

    Eigentumsvorbehalt

  38. Die verkauften Geräte, Materialien und Betriebsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer unser Eigentum. Der Preis versteht sich als der in Rechnung gestellte Hauptbetrag zuzüglich etwaiger Kosten und Zinsen.

    Wenn die Ware vor der Zahlung des Preises umgewandelt oder eingebaut wird, bleibt das umgewandelte oder eingebaute Produkt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, auch wenn es seine Beschaffenheit ändert, sofern dies der Art der Ware und der Tätigkeit des Käufers entspricht.

    Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht weiterzuverkaufen, wenn er zahlungsunfähig wird. Wird der Käufer in Konkursverwaltung genommen oder ein Liquidationsverfahren eingeleitet, so ist der Käufer verpflichtet, uns und die für das Verfahren zuständige Stelle über das Bestehen des Eigentumsvorbehalts an den Waren zu informieren und uns eine Liste der Abnehmer zu übermitteln, denen er die unter diesen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren übergeben, abgetreten oder weiterverkauft hat. Offene Bestellungen werden automatisch storniert, und wir behalten uns das Recht vor, die vorrätige Ware zurückzufordern.

    Der Käufer muss Haldex jederzeit nachweisen können, dass die verkaufte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung zum Wiederbeschaffungswert versichert ist. Kann kein ausreichender Nachweis erbracht werden, kann Haldex unverzüglich von seinem Recht Gebrauch machen, die verkaufte Ware zurückzufordern.

    Für den Fall, dass die verkaufte Ware weiterverkauft wurde, erklärt der Käufer schon jetzt, dass er die aus einem solchen Verkauf resultierenden Forderungen an einen Unterkäufer an Haldex abtritt und Haldex ermächtigt, den vom Unterkäufer geschuldeten Preis bis zur Höhe der Forderung gegen den Käufer zu vereinnahmen.

    Der Käufer verpflichtet sich, Haldex unverzüglich die genaue und vollständige Identität des Unterkäufers mitzuteilen, den er seinerseits spätestens bei Vertragsabschluss auf den Eigentumsvorbehalt von Haldex hinweisen wird.

    Dem Käufer ist es untersagt, für gelieferte, aber noch nicht bezahlte Ware Sicherheiten zu übernehmen und generell alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Eigentumsrechte von Haldex zu beeinträchtigen.

    Im Allgemeinen gehen alle Kosten, die für die Rückforderung der Waren oder die Rückerstattung ihres Preises anfallen, ausschließlich zu Lasten des Käufers.

  39.  

 

  • Allgemeine Bedingungen

  1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Käufer diese allgemeinen Verkaufsbedingungen an, es sei denn, der Wortlaut unserer Auftragsbestätigungen sieht etwas anderes vor.

  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Klauseln, die am Rande oder im Hauptteil von Briefen des Käufers oder von Bestellformularen abgedruckt sind und diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen, uns gegenüber nicht geltend gemacht werden können, es sei denn, sie wurden vor Schließung des betreffenden Vertrags ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Wir sind ausschließlich an feste Angebote gebunden, die auf einem mit unserem Briefkopf versehenen Formular abgegeben werden. Die von unseren Vertretern unterbreiteten Angebote sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden. Unsere Angebote sind nur für den angegebenen Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, sechs Tage lang zur Annahme gültig.

  4. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren von uns zu kaufen, sobald wir eine von ihm unterzeichnete Bestellung angenommen haben. Ist jedoch bei der Bestellung eine erste Teilzahlung fällig, so wird die Bestellung erst nach Eingang dieser Zahlung endgültig.

  5. Etwaige zusätzliche Lieferungen oder Änderungen, die während der Ausführung des Auftrags vorgenommen werden, sowie Preise und zusätzliche Lieferfristen werden zwischen uns und dem Käufer gesondert und unabhängig vom ursprünglichen Auftrag besprochen.

  6. Die Bestellung kann vom Käufer nur mit vorheriger Einigung über eine Entschädigung storniert werden.

  7. Die vom Käufer gelieferten Entwürfe sind frachtfrei an unsere Adresse zu senden; auch die Kosten für ihre Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

  8. Haldex behält sich das Recht vor, für Bestellungen mit einem Nettowert von weniger als 50,00 EUR ohne MwSt. Bearbeitungsgebühren zu berechnen.

     

    Lieferung/Transport

  9. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware in unseren Werken zur Verfügung gestellt wird und die damit verbundenen Risiken unmittelbar mit der Bereitstellung auf den Käufer übergehen (Anwendung des Incoterm CCI 2010 EXW).

  10. Es ist ausdrückliche vereinbart, dass Teillieferungen gültig sind.

  11. Die Ware wird auf Risiko des Käufers transportiert, der für den Transport, die Kontrolle der Ware bei der Ankunft und gegebenenfalls für die Einleitung von Maßnahmen gegen den Spediteur verantwortlich ist.

  12. Wird der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so kann die Ware mit unserer Zustimmung, jedoch auf Kosten und Gefahr des Käufers, eingelagert und bearbeitet werden, ohne dass dies eine Änderung der Zahlungs- oder Gewährleistungsbedingungen zur Folge hat.

  13. Beanstandungen, die sich auf die Beschaffenheit der gelieferten Ware oder die Nichtübereinstimmung mit dem Lieferschein beziehen, können nicht anerkannt werden, wenn sie später als acht Tage nach Eingang der Ware beim Käufer eingehen.

  14. Im Falle eines sichtbaren Mangels oder der Nichtübereinstimmung der gelieferten Ware, der oder die von uns ordnungsgemäß bestätigt ist, kann die Ware kostenlos ersetzt werden, ohne dass dem Käufer eine Entschädigung oder ein Schadenersatz gezahlt wird. Erweisen sich dagegen die Ansprüche des Käufers als unberechtigt, so sind wir berechtigt, ihm alle Kosten, die Warenprüfung und den Transport in Rechnung zu stellen.

     

    Vorlaufzeiten

  15. Die angegebenen Lieferzeiten sind rein indikativ und für uns nicht bindend. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, wobei insbesondere etwaige Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen zu berücksichtigen sind.

  16. Unsere Lieferfristen beziehen sich auf die Lieferung in unseren Fabriken und laufen, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. dem Datum der ersten Zahlung, sofern eine solche Zahlung fällig ist.

  17. Ein Lieferverzug führt nur dann zu einer Entschädigung oder einem Schadenersatz, wenn dies im Wortlaut unserer Angebote oder unserer endgültigen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist und wenn im Vertrag auch eine Prämie für vorzeitige Lieferung in gleicher Höhe vorgesehen ist.

  18. Entschädigungen oder Schadenersatz für verspätete Lieferung und Prämien für vorzeitige Lieferung, die Gegenstand spezifisch angenommener Sondervereinbarungen sind, dürfen insgesamt 3 % des Gesamtrechnungswerts der betreffenden Waren (ohne Steuern und Transportkosten) nicht überschreiten.

  19. Wie es unser gesetzliches Recht ist, übernehmen wir keine Haftung für Verzögerungen bei den Lieferzeiten und akzeptieren daher auch keine Vertragsstrafen für verspätete Lieferungen:

    › falls die Verzögerung zurückzuführen ist auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse wie Aussperrung, Streik, Epidemien, Krieg, Beschlagnahme, Rohstoff-, Brennstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Feuer, Überschwemmung, Frost, Verbot oder Verzögerung von Transporten, sonstige Ursachen, die bei uns oder unseren Zulieferern zu ganzer oder teilweiser Arbeitsniederlegung führen, gesetzliche Änderungen der Arbeitszeit, Unfälle mit Werkzeugen oder überhaupt alle Fälle, die auf unvorhersehbare oder von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

    › falls die zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Zahlungsbedingungen von diesem nicht eingehalten werden.

    › falls die vom Käufer zu liefernden Informationen, Dokumente, Entwürfe oder damit zusammenhängende Gegenstände nicht fristgerecht in unseren Werken eingetroffen sind.

    › falls die vom Käufer beauftragte Prüfstelle Verzögerungen im Fertigungsablauf verursacht.

  20. Es können keine Vertragsstrafen für Lieferverzögerungen geltend gemacht werden, die einem Unterauftragnehmer zuzuschreiben sind, wenn dieser vom Käufer beauftragt wurde.

  21. Vertragsstrafen können nicht geltend gemacht werden, um die Zahlungsbedingungen aufzuschieben oder zu ändern.

     

    Preis/Zahlungsbedingungen

  22. Die Waren werden zu dem am Tag der Bestellung geltenden Preis geliefert. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung und frei Haus ab einem in der Preisliste angegebenen Schwellenwert. Alle nach französischem Recht anfallenden Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben gehen allein zu Lasten des Käufers.

  23. Sofern von uns nicht anders vereinbart, sind alle unsere Waren binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug mit der bei der Bestellung vereinbarten Zahlungsweise zu bezahlen.

  24. Änderungen dieser allgemeinen Zahlungsbedingungen können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden, es sei denn, sie werden von uns schriftlich akzeptiert.

  25. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu den Fälligkeitsterminen, werden auf die betreffenden Beträge von Rechts wegen Zinsen in Höhe des Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschalgebühr von 40 Euro zur Deckung der Kosten erhoben.

  26. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung einer Rechnung durch den Käufer können wir die Herstellung und Lieferung aller offenen Aufträge aussetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein und jede vom Käufer geleistete Vorauszahlung wird von uns einbehalten, bis die Höhe des Schadenersatzes feststeht, der alle Herstellungskosten umfasst.

  27. Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren führen nur dann zu einer Aussetzung der Zahlung, wenn uns der Beweis für den Mangel vorgelegt wurde und dieser Beweis von uns vor dem Fälligkeitstermin akzeptiert wird. Die Zahlung kann nur für den Rechnungswert der Teile ausgesetzt werden, die wir als mangelhaft anerkennen.

  28. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung am Fälligkeitstermin kann Haldex, unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzes, per Einschreiben mit Rückschein die Rücksendung der Ware innerhalb von 48 Stunden auf Kosten und Gefahr des Käufers verlangen.

  29. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstermin behält sich Haldex neben dem Recht, die Ware zu reklamieren, das Recht vor, den Verkauf zu stornieren, wenn es dies für erforderlich hält, und zwar ohne jede andere Formalität als eine Zahlungsaufforderung, der nicht innerhalb von 48 Stunden nachgekommen wird. Eine solche Stornierung betrifft nicht nur die jeweilige Bestellung, sondern auch alle früheren Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits ausgeliefert wurden oder gerade ausgeliefert werden und ob ihre Zahlung bereits fällig ist oder nicht. Jede vom Käufer geleistete Vorauszahlung wird von Haldex als pauschale Entschädigung einbehalten, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die Haldex gegen den Käufer aufgrund der Nichtzahlung des Preises ergreifen kann.


    Garantie/Haftung

  30. Für unsere Produkte gilt eine Garantie von einem Jahr bei normalem Gebrauch. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware in unserem Betrieb. Im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern, die vom Käufer nachzuweisen sind, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Teile in unseren Werken auf unsere Kosten oder auf die Änderung des gelieferten Teils, ohne dass wir uns in irgendeiner Weise an den Kosten für die Arbeitskräfte, die für die erforderlichen Aus- und Einbauarbeiten erforderlich sind, an den Transportkosten für die neuen oder beschädigten Teile oder an sonstigen damit verbundenen Kosten beteiligen müssen.

    Gewährleistungsansprüche sind nur dann zulässig, wenn sie schriftlich geltend gemacht werden und wenn der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist. Defekte und Schäden, die durch normalen Verschleiß, durch äußere Unfälle, durch nicht den Schutz- und Sicherheitsnormen oder den geltenden Vorschriften entsprechende Verwendung, durch Eingriffe Dritter, durch mangelhafte Wartung oder durch nicht von Haldex vorgesehene oder spezifizierte Modifikationen des Produkts verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie.

    Die Garantie erlischt sofort und vollständig, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen hat oder wenn andere als die von uns gelieferten Ersatzteile verwendet wurden.

    Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, muss der Käufer die zu ersetzenden Teile zur Prüfung frachtfrei an uns zurücksenden.

    Die Reparatur, die Änderung oder der Austausch von Teilen im Rahmen der Garantie hat keine Verlängerung der Garantiezeit für das Teil zur Folge.

  31. Wir haften nicht für Teile, die nicht von uns geliefert wurden, insbesondere nicht für andere Teile, die vom Käufer zum Einbau in eine Baugruppe verwendet werden. Insbesondere können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn der Ausfall eines unserer Produkte durch andere, benachbarte Komponenten verursacht wird, mit denen es vom Käufer kombiniert wurde. Ebenso können wir nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch anormale Nutzungsbedingungen oder durch die Nichteinhaltung unserer Anweisungen und Spezifikationen, durch mangelhafte Wartung, unsachgemäße Lagerung oder normale Abnutzung der Produkte entstehen.

  32. Unsere Haftung ist für Schäden gleich welcher Art jährlich auf 1 % (ein Prozent) des Jahresumsatzes vor Steuern mit dem Käufer begrenzt.

     

    Geistiges und gewerbliches Eigentum

  33. Der Käufer verpflichtet sich, uns zu verteidigen und schadlos zu halten gegen jede Anfechtung und Klage wegen Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum, die von einem Dritten erhoben werden, der behauptet, Inhaber solcher Rechte an einem Dokument, einem Entwurf, einer Zeichnung oder ganz allgemein an einem vom Käufer an Haldex gelieferten Gegenstand zu sein.

  34. Zeichnungen, Diagramme, Spezifikationen, technische und kommerzielle Stücklisten, Anforderungsdokumente, Testergebnisse, Kataloge, Broschüren, Gebrauchsanweisungen, Patente und von Haldex erstellte Designs oder Know-how bleiben Eigentum von Haldex. Der Käufer verpflichtet sich daher, sie ohne vorherige Zustimmung von Haldex in keiner Weise zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

     

    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

  35. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und die darin geregelten Verkäufe unterliegen dem französischen Recht.

  36. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung, der Ausführung oder der Beendigung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und der durch sie geregelten Verkäufe ergeben, sind die Gerichte in Straßburg zuständig, auch wenn es mehr als einen Beklagten gibt.

     

    Besondere Bedingungen

  37. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen und den besonderen Bedingungen unseres Angebots wird ausdrücklich festgelegt, dass die Klauseln der besonderen Bedingungen Vorrang vor denen der allgemeinen Bedingungen haben.

     

    Eigentumsvorbehalt

  38. Die verkauften Geräte, Materialien und Betriebsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer unser Eigentum. Der Preis versteht sich als der in Rechnung gestellte Hauptbetrag zuzüglich etwaiger Kosten und Zinsen.

    Wenn die Ware vor der Zahlung des Preises umgewandelt oder eingebaut wird, bleibt das umgewandelte oder eingebaute Produkt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, auch wenn es seine Beschaffenheit ändert, sofern dies der Art der Ware und der Tätigkeit des Käufers entspricht.

    Der Käufer verpflichtet sich, die Waren nicht weiterzuverkaufen, wenn er zahlungsunfähig wird. Wird der Käufer in Konkursverwaltung genommen oder ein Liquidationsverfahren eingeleitet, so ist der Käufer verpflichtet, uns und die für das Verfahren zuständige Stelle über das Bestehen des Eigentumsvorbehalts an den Waren zu informieren und uns eine Liste der Abnehmer zu übermitteln, denen er die unter diesen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren übergeben, abgetreten oder weiterverkauft hat. Offene Bestellungen werden automatisch storniert, und wir behalten uns das Recht vor, die vorrätige Ware zurückzufordern.

    Der Käufer muss Haldex jederzeit nachweisen können, dass die verkaufte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung zum Wiederbeschaffungswert versichert ist. Kann kein ausreichender Nachweis erbracht werden, kann Haldex unverzüglich von seinem Recht Gebrauch machen, die verkaufte Ware zurückzufordern.

    Für den Fall, dass die verkaufte Ware weiterverkauft wurde, erklärt der Käufer schon jetzt, dass er die aus einem solchen Verkauf resultierenden Forderungen an einen Unterkäufer an Haldex abtritt und Haldex ermächtigt, den vom Unterkäufer geschuldeten Preis bis zur Höhe der Forderung gegen den Käufer zu vereinnahmen.

    Der Käufer verpflichtet sich, Haldex unverzüglich die genaue und vollständige Identität des Unterkäufers mitzuteilen, den er seinerseits spätestens bei Vertragsabschluss auf den Eigentumsvorbehalt von Haldex hinweisen wird.

    Dem Käufer ist es untersagt, für gelieferte, aber noch nicht bezahlte Ware Sicherheiten zu übernehmen und generell alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Eigentumsrechte von Haldex zu beeinträchtigen.

    Im Allgemeinen gehen alle Kosten, die für die Rückforderung der Waren oder die Rückerstattung ihres Preises anfallen, ausschließlich zu Lasten des Käufers.